Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nicolas Johann – Freiberuflicher Ingenieur
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Nicolas Johann, freiberuflicher Ingenieur (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten für alle angebotenen und erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich:
– Engineering
– Konstruktion
– CAD-Modellierung
– 3D-Scanning
– Simulation
– Analyse
– Berechnung
– Fertigung
– Prototyping
– Beratung
– Vermessung
– Einstellung
– Modifikation
– Optimierung
– Dokumentation
– Präsentation
(3) Die AGB gelten für Fahrzeuge aller Art, insbesondere:
– Motorräder
– PKW
– LKW
– Rennfahrzeuge
– Sonderfahrzeuge
– Prototypen
– Eigenbauten
– Versuchsträger
– Offroad-Fahrzeuge
– Tracktools
– motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Der Kunde erkennt diese AGB mit Auftragserteilung an.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keinen konkreten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Ingenieur- und Entwicklungsleistungen.
(3) Eine rechtliche, zulassungsrechtliche oder behördliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die sachgerechte Nutzung, Umsetzung und Prüfung aller gelieferten Daten, Modelle, Bauteile und Konzepte.
§5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§6 Urheberrechte & Nutzungsrechte
(1) Alle erstellten CAD-Daten, Zeichnungen, Modelle, Simulationen und Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
(3) Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
§7 Haftungsausschluss – Allgemein
(1) Die Nutzung sämtlicher Leistungen, Daten, Konstruktionen, Bauteile und Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung, Umsetzung, Anwendung oder dem Betrieb resultieren.
(3) Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
§8 Haftungsausschluss – CAD, Daten & Konstruktionen
(1) Sämtliche CAD-Daten, Zeichnungen, Simulationen, Scans, Berechnungen und technischen Unterlagen dienen ausschließlich als Entwicklungs- und Konzeptgrundlage.
(2) Es wird keine Haftung übernommen für:
– Umsetzbarkeit
– Sicherheit
– Dauerhaltbarkeit
– Belastbarkeit
– Gesetzeskonformität
– Zulassungsfähigkeit
§9 Haftungsausschluss – Fertigung durch Dritte
(1) Werden auf Basis der gelieferten Daten Bauteile durch Dritte gefertigt, erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Kunden.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
– Materialfehler
– Fertigungsfehler
– Montagefehler
– Funktionsfehler
– Maßabweichungen
– Brüche
– Ermüdung
– Folgeschäden
§10 Haftungsausschluss – Eigene Fertigung
(1) Auch bei Fertigung durch den Auftragnehmer erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko.
(2) Es wird keine Garantie für bestimmte Eigenschaften, Haltbarkeit oder Eignung übernommen.
§11 Haftungsausschluss – Fahrzeuge & Fahrbetrieb
(1) Die Nutzung, das Fahren, Testen oder Inbetriebnehmen von Fahrzeugen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Unfälle, Schäden oder Verletzungen.
§12 Rennsport & Hochrisikonutzung
Jegliche Haftung für Rennbetrieb, Testfahrten, Hochleistungsbetrieb, Trackdays oder Offroad-Einsätze wird ausgeschlossen.
§13 Haftungsbegrenzung
(1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit.
(3) Unberührt bleiben Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§14 Haftung für Folgeschäden
Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für:
– Nutzungsausfall
– Verdienstausfall
– Produktionsausfall
– Mietkosten
– Transportkosten
– Wertminderung
§15 Eigenverantwortung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Leistungen selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen, insbesondere durch:
– TÜV
– DEKRA
– Prüfstellen
– Sachverständige
§16 Widerruf
Für maßgeschneiderte Ingenieurleistungen besteht kein Widerrufsrecht.
§17 Gerichtsstand & Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.